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Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz* schützt die Mutter in besonderen Situationen am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und im Wochenbett.

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junge Mutter

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

  Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

 Allgemeine Vorschriften

  § 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes

  § 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

 Gesundheitsschutz

Unterabschnitt 1

 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

  § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung

  § 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

  § 5 Verbot der Nachtarbeit

  § 6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

  § 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

  § 8 Beschränkung von Heimarbeit

Unterabschnitt 2

 Betrieblicher Gesundheitsschutz

  § 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung

  § 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen

  § 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen

  § 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen

  § 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot

  § 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber

  § 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen

Unterabschnitt 3

 Ärztlicher Gesundheitsschutz

  § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot

Abschnitt 3

 Kündigungsschutz

  § 17 Kündigungsverbot

Abschnitt 4

 Leistungen

  § 18 Mutterschutzlohn

  § 19 Mutterschaftsgeld

  § 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

  § 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts

  § 22 Leistungen während der Elternzeit

  § 23 Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

  § 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten

  § 25 Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots

Abschnitt 5

 Durchführung des Gesetzes

  § 26 Aushang des Gesetzes

  § 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen

  § 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr

  § 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht

  § 30 Ausschuss für Mutterschutz

  § 31 Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6

 Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

  § 32 Bußgeldvorschriften

  § 33 Strafvorschriften

Abschnitt 7

 Schlussvorschriften

  § 34 Evaluationsbericht

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