Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz* schützt die Mutter in besonderen Situationen am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und im Wochenbett.
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Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
§ 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
§ 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung
§ 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
§ 6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
§ 8 Beschränkung von Heimarbeit
Betrieblicher Gesundheitsschutz
§ 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
§ 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
§ 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
§ 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
§ 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
§ 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
§ 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot
§ 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
§ 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts
§ 22 Leistungen während der Elternzeit
§ 23 Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
§ 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
§ 25 Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
§ 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
§ 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
§ 30 Ausschuss für Mutterschutz
§ 31 Erlass von Rechtsverordnungen