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Anträge vor und nach der Entbindug

Es gibt viele Anträge, die vor oder nach der Entbindung gestellt werden müssen. Eine Übersicht aller gängigen Anträge findest du hier.

Geburtsurkunde des Kindes

Die Geburtsurkunde wird vom Standesamt des Bezirks ausgestellt, in dem das Kind geboren wurde. Oft bieten die Kliniken die Abwicklung direkt an und schicken alle Unterlagen direkt an das zuständige Standesamt. Erkundige dich bitte bei der Geburtsklinik, ob die Abwicklung auch darüber möglich ist. Geburtsurkunden gibt es auch für Kinder stiller Geburten ab einem Geburtsgewicht oberhalb von 500 Gramm.

Unterlagen:

  • Geburtsbescheinigung der Klinik

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

  • Kopie der Personalausweise

  • Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder

  • Ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch 

  • Vaterschaftsanerkennung (wenn die Eltern nicht verheiratet sind)

  • Zustimmung der Mutter (wenn die Eltern nicht verheiratet sind)​

  • Sorgeerklärung (wenn die Eltern nicht verheiratet sind)​

Kindergeld

Der Antrag auf Kindergeld kann bei der Familienkasse gestellt werden. Das Kindergeld wird an Erziehungsberechtigte gezahlt, in der Regel bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, in besonderen Situationen, wie etwa im Studium oder in der Ausbildung noch länger. In der Regel endet der Anspruch mit 25 Jahren, in seltenen Fällen aber auch mit 27 Jahren.

Unterlagen: 

  • Kindergeldantrag

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Steuer-ID der Eltern und des Kindes

Anmeldung des Kindes

Die Anmeldung erfolgt im Einwohnermeldeamt.

Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Personalausweis

  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung bei Nicht-Verheirateten

Krankenversicherung für das Kind

Die Krankenversicherung für das Kind wird bei der eigenen Krankenversicherung angefragt. In der Regel können die Kinder kostenlos in die Familienversicherung mit aufgenommen werden.

Unterlagen:

  • Schriftliche Information an die Krankenkasse, dass das Kind geboren wurde, ggf. verlangen einige Krankenkassen im Vorfeld eine Geburtsbescheinigung der Klinik

  • Antrag auf Familienversicherung direkt bei der Krankenkasse

  • Geburtsurkunde des Kindes

Vaterschaftsanerkennung

Der Antrag wird in der Regel beim zuständigen Standesamt gestellt, kann ggf. aber auch beim Amtsgericht, beim Jugendamt oder beim Notar gestellt werden. Der Antrag muss nicht bei verheirateten Paaren gestellt werden.

Unterlagen:

  • Geburturkunden der Eltern

  • ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

  • Personalausweise

  • Geburtsurkunde des Kindes

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld zahlt in der Regel die Krankenkasse. Hierfür wird die Krankenkasse etwa sieben Wochen vor dem ET informiert. 

Unterlagen:

  • Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin, ggf. Kopie des Mutterpasses

  • Antrag bei der Krankenkasse

  • Bei unvorhergesehenen Frühgeburten: Geburtsbescheinigung des Kindes (von der Klinik)

Elternzeit

Als Elternteil hat man den Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Eltern erhalten 67% ihres Gehalts auf Berechnungsgrundlage der letzten zwölf Monate. Das Elterngeld beträgt in der Regel mindestens 300€ bis maximal 1800€, variiert jedoch danach, ob das Elterngeld für volle zwölf Monate, oder für zwei Jahre genommen wird. In diesem Fall gibt es das Elterngeld Plus. Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden.

Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag

  • vom Arbeitgeber geforderte Nachweise

Elterngeld

Der Antrag kann bei der Elterngeldstelle gestellt werden.

Unterlagen:

  • Krankenkassenbescheinigung

  • Antrag auf Elterngeld

  • Kopie des Personalausweises

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate

  • Bescheinigung des Arbeitgebers über

  • Steuer-ID der Eltern

  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

  • Erklärung zum Einkommen (Vordruck)

  • Steuer-ID der Eltern

Antrag auf Wohngeld

Der Antrag auf Wohngeld kann bei der Wohngeldstelle gestellt werden.

Unterlagen:

  • Antrag auf Wohngeld

  • Mietvertrag (Kopie)

  • Nachweis über die Mietzahlungen der letzten drei Monate

  • Sozialleistungsnachweise

  • Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen

  • Fragebogen für Auszubildende/Schüler*innen und Student*innen

  • Meldenachweise (Kopien)

  • Personalausweise (Kopien)

  • Ggf. Geburtsurkunde des Kindes

  • Einkommensnachweise

  • Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft

Antrag auf Kinderbetreuungsplatz

Der Antrag auf einen Kitaplatz sollte rechtzeitig gestellt werden, damit die Kinderbetreuung gesichert ist, sobald sie notwendig wird. Der Antrag wird beim Jugendamt oder direkt bei den freien Trägern der Kitaeinrichtungen gestellt.

Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Anschreiben

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